Code of Conduct

Verantwortungsvolle Unternehmensführung

Präambel

Unser Unternehmen bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung – insbesondere zur Achtung der Menschenrechte.
Dieser „Code of Conduct für Geschäftspartner“ legt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen dar, die das gemeinsame geschäftliche Handeln unserer Unternehmen leiten sollen. In ihm hat unser Unternehmen seine Anforderungen und Grundsätze an die Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern, insbesondere zur Einhaltung ethischer Standards, des anwendbaren Rechs und zur Integrität festgeschrieben. Unsere Geschäftspartner tragen dafür Sorge, die in diesem Code of Conduct aufgeführten Prinzipien einzuhalten.

Rechtskonformes Handeln

Unser Unternehmen beachtet lokales, nationales sowie internationales Recht und seine internen Vorschriften. Gesetzesverstöße werden nicht toleriert, insbesondere keine, die mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Geldbuße geahndet werden. Die Würde unserer Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner wird respektiert. Wir handeln in Übereinstimmung mit Menschenrechten, den Prinzipien des UN Global Compact sowie anerkannten internationalen Arbeits- und Sozialstandards. Insbesondere Kinder- und Zwangsarbeit sowie jede Form von Ausbeutung wird abgelehnt, Arbeitszeitregelungen eingehalten und die Mitarbeiter fair und angemessen entlohnt. Umweltbezogene Pflichten werden eingehalten. Die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes werden erfüllt.
Wir setzen dies auch bei unseren Geschäftspartnern voraus. Wir erwarten, dass sie ihre Geschäftstätigkeit integer ausüben, d.h. insbesondere das für sie jeweils anwendbare Recht, u.a. Menschenrechte einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Anti-Korruptions-, Datenschutz-, Wettbwerbs-, Kartell- und Umweltrecht einhalten sowie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern

Dieser Code of Conduct entbindet unseren Geschäftspartner nicht, etwaige ihn aufgrund der für ihn geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften betreffende weitergehende Anforderungen zu erfüllen. In diesem Code of Conduct wird lediglich ein Mindeststandard festgelegt.

Dazu weiter im Einzelnen.

Datenschutz

Wir erwarten die Erfüllung aller gesetzlichen Datenschutzanforderungen sowie aller vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, wie z.B. die Umsetzung angemessener Datenschutzmaßnahmen. Des Weiteren hat unser Geschäftspartner alle vertraulichen Informationen unseres Unternehmens und unserer jeweiligen Geschäftspartner zu schützen.

Diskriminierungsverbot

Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale wie Rasse oder Ethnie, Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Überzeugung, politische Anschauung, gewerkschaftliche Betätigung, Alter, Behinderung, Geschlecht oder sexuelle Orientierung wird nicht geduldet. Dies gilt für Mitarbeiter, Bewerber, Gäste und alle anderen Personen, mit denen unser Unternehmen Kontakt hat. Unser Unternehmen erwartet ein entsprechendes Verhalten auch von seinen Geschäftspartnern.

Fairer Wettbewerb

Es werden keine Absprachen mit Wettbewerbern getroffen, um Preise oder Geschäftsbedingungen festzulegen, Märkte aufzuteilen, Ausschreibungs- oder Vergabeverfahren zu beeinflussen. Ein Austausch mit Wettbewerbern über wirtschaftliche sensible Informationen (z.B. über Preise, Kosten, Geschäftsstrategien oder Ähnliches) findet nicht statt. Dies gilt sowohl für die schriftliche wie auch die mündliche Kommunikation.

Geschäftliche Integrität

Die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen der Mitarbeitenden werden in den Beziehungen mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen auf beiden Seiten strikt getrennt. Handlungen und Entscheidungen werden unabhängig von sachfremden Erwägungen wie z.B. persönliche Interessen oder geldwerte Vorteile getroffen. Es dürfen geldwerte Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr weder angeboten, versprochen, gewährt oder gebilligt noch gefordert oder angenommen werden. Grundlegende Voraussetzungen für unser Unternehmen sind Transparenz und Offenheit, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit im geschäftlichen Verkehr und im Umgang mit unseren Geschäftspartnern zu gewährleisten.

Handelsbeschränkungen

Regierungen und internationale Organisationen weltweit beschränken in unterschiedlichem Maße die Ein- und Ausfuhr von Dienstleistungen, Währungen und Waren. Unser Unternehmen respektiert Handelssanktionen sowie Einführ- und Ausfuhrbeschränkungen in den Ländern, in denen es tätig ist. Um die globalen Sanktionsmechanismen zu unterstützen, erwarten wir von unserem Geschäftspartner, dass er alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass keine Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Organisationen getätigt werden.

Klimaschutz

Unser Unternehmen erwartet von seinem Geschäftspartner, dass auch er geeignete Maßnahmen vorsieht, um die CO2-Bilanz zu verbessern und somit dazu beiträgt, die im Rahmen der UN-Klimakonferenz in Paris vereinbarten Ziele und das 1,5-Grad-Ziel des Weltklimarats (IPCC) zu erreichen. Unser Unternehmen und unser Geschäftspartner tragen dafür Sorge, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch sowie die Treibhausgasemissionen zu minimieren.

Meldepflicht

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, unser Unternehmen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls er zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine der Zusicherungen aus diesem Dokument nicht eingehalten oder verletzt hat.
Der Geschäftspartner muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter Zugang zu unserem Hinweisgebersystem haben und dieses nutzen können, um uns über mögliche Verstöße gegen die Mindeststandards in diesem Code of Conduct für Geschäftspartner zu informieren.
Der Geschäftspartner wird aufgefordert, ein ähnliches System einzurichten, damit Mitarbeiter und Dritte Probleme und Verstöße melden können.
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, alle Untersuchungen von mutmaßlichen Verstößen zu unterstützen. Darüber hinaus sollte der Geschäftspartner im Einklang mit seinen eigenen Sorgfaltspflichten Beschwerdemechanismen bereitstellen oder die jeweiligen branchen- oder länderspezifischen außergerichtlichen Mechanismen unterstützen.

Sanktionen

Unser Unternehmen setzt auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihm und seinen Geschäftspartnern. Bei geringfügigen Verstößen gegen diesen Code of Conduct werden wir unserem Geschäftspartner grundsätzlich die Möglichkeit geben, geeignete Abhilfemaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist zu implementieren, wenn dieser zur Abhilfe bereit ist. Bei schweren Verstößen, wie z.B. der Begehung von Straftaten, behält sich unser Unternehmen allerdings angemessene Sanktionen vor, z.B. die sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Rechten.