JT Touristik Insolvenz – und was nun? UPDATE
Update vom 17.10.2017 - Pressemitteilung der PLUTA Rechtsanwalts GmbH - hier klicken.
Ende September hat der in Berlin ansässige Reiseveranstalter JT Touristik Insolvenz angemeldet.
Wir versuchen hier einige wichtige Fragen zu beantworten.
- Wie konnte es dazu kommen?
Offensichtlich geriet der Veranstalter in eine finanzielle Schieflage. Dazu kam, dass man sich einen neuen Insolvenzabsicherer suchen musste, weil der bisherige, die Generali, dieses Geschäft in Zukunft nicht mehr betreibt. In dieser Bredouille steckten allerdings sehr viele Veranstalter, die dieses Problem schneller gelöst bekamen.
Wir haben die uns angeschlossenen Büros Anfang September darüber informiert, dass JT Touristik bei Reisebuchungen keinen Sicherungsschein mehr ausgibt, damit diese dann ihre Kunden entsprechend darauf hinweisen konnten.
- Bis wann sind die Reisen abgesichert?
Laut dem eingesetzten Insolvenzverwalter sind alle Reisen bis zum Abreisedatum 31.10.2017 vollumfänglich, einschließlich Rückreise abgesichert.
- Was wird mit gebuchten Reisen mit Abreisedatum nach dem 31.10.2017
Es ist unklar, ob Abreisen vom 1. November an stattfinden können und ob JT Touristik den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein vorlegen kann.
Einfach stornieren können die Kunden allerdings nicht, denn dann fallen Stornokosten an.
- Warum mussten einige Kunden im Zielgebiet ein zweites Mal bezahlen?
Leistungsträger wie Hotels oder Transferunternehmen sind zum Teil nicht rechtzeitig darüber informiert worden, dass Reisen abgesichert sind. Sie haben nur gehört, dass JT Touristik Insolvenz angemeldet hat. Durch das Kassieren beim Kunden wollten sie sichergehen, dass sie das Geld für die von ihnen erbrachte Leistung erhalten.
- Was ist in diesem Fall zu tun?
Sollten Leistungsträger vor Ort darauf bestehen, dass Kunden zahlen, bleibt wohl nichts anderes übrig, als die Rechnung ein zweites Mal zu begleichen. Dies sollte sich der Kunde in jedem Fall quittieren lassen. Diese Unterlagen reicht der Kunde dann schriftlich zur Erstattung bei der ERV ein: Europäische Reiseversicherung AG, Leistungsabteilung, Postfach 800620, 81606 München,
Tel.: 089-41661580, Fax: 089-41662717, E-Mail: contact@erv.de.
- Werden Reisebüroprovisionen bezahlt?
Laut JT Touristik wurden alle Provisionen bis Ende September vereinbarungsgemäß überwiesen.
- Was wird nun aus JT Touristik?
Das kann niemand vorhersagen. Man ist bei JT Touristik um den Einstieg eines Investors bemüht. Ziel des Insolvenzverfahren sei es, so der Insolvenzverwalter, die Fortführung des Unternehmens sowie die reibungslose Organisation und Durchführung aller bestehenden und geplanten Reisen und der Erhalt der Arbeitsplätze sicherzustellen.