Air Berlin Insolvenz – Was wichtig zu wissen ist.
Gestern, am 15.08.2017 stellte die zweitgrößte deutsche Ailrine, die Air Berlin, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens in Eigenverwaltung.
Aufgrund der damit verbundenen insolvenzrechtlichen Regelungen wäre Air Berlin eigentlich verpflichtet gewesen, den Flugbetrieb unmittelbar nach Einreichung des Insolvenzantrags einzustellen. Um die Flugtätigkeit von Air Berlin in der Urlaubszeit aufrechterhalten zu können, hat die Bundesregierung jedoch entschieden, einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro zu gewähren. Dieser Übergangskredit wird durch die staatliche Kfw-Bank zur Verfügung gestellt und durch eine Bundesbürgschaft abgesichert. Der Flugbetrieb von Air Berlin kann dadurch in vollem Umfang fortgeführt werden. Eine sofortige Einstellung des Flugbetriebs wird so vermieden. Wirtschaftsministerin Brigitte Zypris sagte, der Kredit sei auch im Hinblick auf die aktuellen Sommerferien in mehreren Bundesländern gewährt worden.
Den Angaben zufolge verschafft der Kredit Air Berlin etwa eine Zeitspanne von drei Monaten. Auch für die Zeit danach zeigte sich Air Berlin zuversichtlich. „Die Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Partnern zum Erwerb von Betriebsteilen der airberlin sind weit fortgeschritten und verlaufen erfolgsversprechend. Diese Verhandlungen können zeitnah finalisiert werden,“ hieß es in einem Statement von Air Berlin.
Hier einige Fragen und Antworten:
Was passiert mit gekauften und bereits bezahlten Tickets?
So lange der Flugbetrieb weiter läuft, ändert sich nichts. Bereits gebuchte und bezahlte Flüge zu stornieren, lohnt sich nach Auffassung von Rechtsexperten nicht.
Wie ist die Situation bei Buchungen über Veranstalter?
Hier sind Reisende abgesichert. Vertragspartner ist nicht die Airline, sondern der Reiseveranstalter. Dieser muss sich im Falle eines Falles um einen Ersatzflug kümmern, wenn der Flug als Teil einer Pauschalreise ausfällt.
Gelten Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung weiter?
Ja, zumindest theoretisch.
Was passiert mit Bonusmeilen und Gutscheinen?
Bonusmeilen sollten schnellstmöglich eingelöst werden. Gutscheine dürfen von Unternehmen, die sich in Insolvenz befinden, nicht eingelöst werden.
Soll man jetzt noch Air Berlin buchen?
Bei kurzfristigen Buchungen bzw. Flügen innerhalb der kommenden drei Monate, ist das Risiko, Geld zu verlieren wohl relativ gering. Bei Reisen und Buchungen allerdings, die längerfristig geplant sind und bei denen der Ticketpreis wie üblich vorab zu zahlen ist, wäre ich persönlich vorsichtig.
Beispiel: Wenn ich nächste Woche nach Wien wollte, würde ich mit Air Berlin fliegen. Für den Flug nach Miami im November würde ich nach einer Alternative suchen.