Nein zur "Urlaubssteuer"!

Dirk Bender

Worum geht es? Was ist der Stein des Anstoßes?

Bei der Gewerbesteuerfestsetzung für Unternehmen wird seit dem Jahr 2008 u.a. ein Teil der Mieten, Pachten und Leasingraten für unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter dem zu versteuernden Gewinn hinzugerechnet.

Das ist insofern in Ordnung, so es sich bspw. um Mieten für betriebliche Gebäude oder Lagerhallen handelt.

Das man allerdings die Vermittlung von Hotelleistungen durch einen Reiseveranstalter nun der Pacht eines betrieblichen Gebäudes gleichsetzt ist nahezu absurd und sicher vom Gesetzgeber nicht gewollt.

In der Praxis bedeutet das, dass Reiseveranstalter, die ihren Sitz in Deutschland haben, die Kosten für die eingekauften Hotelleistungen im In- und Ausland, anteilig auf den Gewerbeertrag hinzugerechnet bekommen. Erhöht sich der Gewerbeertrag - erhöht sich auch die Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuer wurde 2008 mit dem Ziel reformiert, die Firmen, die in eigenen Gebäuden oder Fabrikhallen produzieren, denjenigen Firmen gleichzustellen, die diese mieten.

Der Fiskus erhebt nun diese "Urlaubssteuer" nachträglich - also seit dem Jahr 2008. Einige Unternehmen mussten bereits nachzahlen - die DER Touristik sogar mehr als 100 Mio. Euro.

Denkbar wäre, dass zukünftig deutsche Reiseveranstalter ihren Sitz in das europäische Ausland verlagern oder kleinere Spezialveranstalter sich gänzlich vom Markt verabschieden.

Wir fordern daher - gemeinsam mit den touristischen Verbänden in Deutschland:

Weg mit der Urlaubssteuer - keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von touristischen Leistungen!

 

Weitere Infos dazu erhalten Sie hier.

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